Name und Anschrift Ihres Kindes haben wir vom Magistrat der Stadt Wien aus dem lokalen Melderegister der Stadt Wien erhalten. Wir benötigen diese Daten, um Sie über unser Forschungsvorhaben informieren zu können (Verarbeitungszweck). Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 8 Absatz 2 Z. 2 lit. a des Datenschutzgesetzes, BGBl I 1999/165 idF BGBl I 2019/14, wonach die Übermittlung von Adressdaten – etwa aus einem lokalen Melderegister – eines bestimmten Kreises von betroffenen Personen zum Zweck der Benachrichtigung dieser Personen zulässig ist, wenn an der Benachrichtigung ein öffentliches Interesse besteht. Da das Durchführen von psychologischen Studien im öffentlichen Interesse liegt, durften wir die Adressdaten Ihres Kindes erheben und für Ihre Benachrichtigung verwenden. Die Zulässigkeit der geschilderten Datenverarbeitung wurde von der Datenschutzbehörde mit Bescheid vom 8. Juli 2021, D202.276/2021-0.166.484, bestätigt. Die Adressdaten Ihres Kindes wurden nur für den Versand dieser Benachrichtigung verwendet und werden nach dem Versand unverzüglich, jedenfalls innerhalb eines Monats, gelöscht. Es werden also keine Daten über Sie oder Ihr Kind aufbewahrt. Weiters ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um die Daten Ihres Kindes kein zweites Mal zu erheben. Bei der logistischen Abwicklung des Versandes werden wir von der Österreichischen Post AG unterstützt, die die Adressierung der Informationsschreiben vornimmt und die wir im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.